Wir beraten
Industrie und Handwerk | Handel und Gewerbe
Banken und Versicherungen | Kommunen | Privatpersonen
Wir gestalten
Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht | Handels- und Bankrecht
Immobilien- und Mietrecht | Erbrecht und Familienrecht
Arbeitsrecht und allgemeines Zivilrecht
Wir vertreten
bei außergerichtlichen Verhandlungen | vor allen Amts- und Landgerichten sowie den Oberlandesgerichten | vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
Wir sind ganz überwiegend auf zivil-, arbeits-, handels- und wirtschaftsrechtlichem Gebiet tätig. Weitere Schwerpunkte bilden das Erbrecht und die Vermögensnachfolge sowie das Ehe- und Familienrecht.
Wir befassen uns aber auch intensiv mit angrenzenden Rechtsgebieten, das Strafrecht, öffentliche Recht und Sozialrecht jedoch ausgenommen.